GOST R IEC 60285-2002
Gruppe E51
Staatsstandard der Russischen Föderation
Alkalibatterien und Batterien
VERSIEGELTE ZYLINDRISCHE NICKEL-CADMIUM-BATTERIEN
Alkali-Sekundärzellen und -Batterien.
Versiegelte zylindrische Nickel-Cadmium-Einzelzellen
OKS 29.220.30
OKP 34 8230
Einführungsdatum: 01.07.2003
Vorwort
1 Entwickelt und eingereicht vom Technischen Komitee für Normung TC 044 „Akkumulatoren und Batterien“
2. Angenommen und in Kraft gesetzt durch den Beschluss des Staatlichen Standards Russlands vom 25. Dezember 2002 Nr. 509-st
3 Diese Norm ist der vollständige, authentische Text der internationalen Norm IEC 60285 (1999), Version 3.2 „Alkaline-Batterien und -Akkumulatoren. Versiegelte zylindrische Nickel-Cadmium-Batterien“.
4 STATT GOST R IEC 285-97
- 2. Bezeichnung und Kennzeichnung
- Abbildung 1 – Batterien ohne Anschlüsse KR . . . CF
- Abbildung 2 – Verbindung von Decke zu Decke KR . . . NN
- Abbildung 3 – Anschlussabdeckung – Unterseite des KR-Gehäuses . . . HB
- 3 Dimensionen
- Abbildung 4 – Zylindrische Batterie in einem Gehäuse, austauschbar mit Primärzellen
- 4 Elektrische Prüfungen
1 Allgemeine Bestimmungen
1.1 Anwendungsbereich
Diese Norm legt technische Anforderungen und Prüfverfahren für gekapselte zylindrische Nickel-Cadmium-Batterien (nachfolgend als Batterien bezeichnet) fest, die für den Betrieb in jeder räumlichen Position geeignet sind.
Die Norm legt außerdem spezifische technische Anforderungen und Testmethoden für Batterien fest, die für den Betrieb im Langzeitlademodus bei erhöhten Temperaturen vorgesehen sind.
1.2 Normative Verweise
Diese Norm enthält Verweise auf die folgenden Normen:
GOST 8711-93 (IEC 51-2-84) Direktwirkende und analoge elektrische Messgeräte mit Hilfsanzeige. Besondere Anforderungen an Amperemeter und Voltmeter.
GOST 30012.1-2002 (IEC 60051-1-97) Direktwirkende, analoge elektrische Messgeräte mit Anzeige und deren Hilfsteile. Teil 1. Definitionen und grundlegende Anforderungen, die für alle Teile gelten.
GOST R IEC 86-1-96 Primärbatterien. Teil 1. Allgemeine Bestimmungen
GOST R IEC 86-2-96 Primärbatterien. Teil 2. Datenblätter
GOST R 50779.71-99 (ISO 2859-1-89) Statistische Methoden. Stichprobenprüfung nach Attribut. Teil 1. Losweise Stichprobenpläne basierend auf dem akzeptablen Qualitätsniveau (AQL)
GOST R 51371-99 Prüfverfahren zur Bestimmung der Beständigkeit von Maschinen, Geräten und anderen technischen Produkten gegen mechanische Einwirkungen. Schlagprüfungen
1.3 Definitionen
In dieser Norm werden folgende Begriffe und Definitionen verwendet:
1.3.1 Versiegelte Batterie: Eine Batterie, die versiegelt bleibt und bei Betrieb unter den vom Hersteller angegebenen Ladebedingungen und Temperaturen kein Gas oder Elektrolyt austreten lässt. Die Batterie kann mit einer Sicherheitsvorrichtung ausgestattet sein, um gefährlich hohen Innendruck zu verhindern.
Die Batterie benötigt keine zusätzliche Elektrolytbefüllung und ist so konstruiert, dass sie während ihrer gesamten Lebensdauer im ursprünglichen versiegelten Zustand betrieben werden kann.
1.3.2 Nennspannung: Batteriespannung gleich 1,2 V.
1.3.3 nominal KapazitätStrommenge(Ah) vom Hersteller angegeben (festgelegt), die die Batterie bei einer Temperatur von 20 °C und einem 5-stündigen Entlademodus auf eine Endspannung von 1,0 V nach Laden, Lagerung und Entladen unter den in Abschnitt 4 genannten Bedingungen liefern kann.
1.4 Messinstrumente
Die in Prüfungen verwendeten Messgeräte müssen die geforderte Messgenauigkeit gewährleisten. Die Messgeräte müssen regelmäßig kalibriert werden, um sicherzustellen, dass die Prüfungen die in dieser Norm festgelegte Genauigkeitsklasse erfüllen.
1.4.1 Spannungsmessung
Zur Spannungsmessung müssen Voltmeter der Genauigkeitsklasse 0,5 oder höher verwendet werden (siehe GOST 30012.1, GOST 8711 oder IEC 485 [1]).
Das Voltmeter muss einen Widerstand von mindestens 10 kOhm/V aufweisen.
1.4.2 Strommessung
Zur Strommessung müssen Amperemeter der Genauigkeitsklasse 0,5 oder höher verwendet werden (siehe GOST 30012.1, GOST 8711 oder IEC 485 [1]).
Die gleiche Genauigkeitsklasse muss in einem Set aus Amperemeter, Shunt und Drähten vorhanden sein.
1.4.3 Temperaturmessung
Zur Temperaturmessung verwenden Sie ein Thermometer mit einer Skala (digital oder mit Graduierung), deren Teilung maximal 1 °C beträgt. Die absolute Genauigkeit des Geräts muss mindestens 0,5 °C betragen.
1.4.4 Zeitmessung
Die Zeitmessung muss mit einer Fehlertoleranz von 0,1 % oder höher erfolgen.
2. Bezeichnung und Kennzeichnung
2.1 Bezeichnung der Batterien
Versiegelte zylindrische Nickel-Cadmium-Batterien müssen mit den Buchstaben KR, gefolgt von den Buchstaben L, M, H oder X, gekennzeichnet werden, die je nach ihrer Hauptentladungsart mit Gleichstrom den Batterietyp angeben:
L — langfristig (nicht mehr als 0,5)A);
M – mittel (ab 0,5)bis zu 3,5
A);
H - kurz (ab 3,5bis zu 7
A);
X - extra kurz (von 7bis zu 15
A),
gefolgt von zwei durch einen Schrägstrich getrennten Zahlengruppen.
Bei einer Batterie, die für den Betrieb im Langzeitlademodus bei erhöhten Temperaturen ausgelegt ist, wird der Buchstabe T der Bezeichnung zwischen L, M oder H und zwei Zahlengruppen hinzugefügt.
Die ersten beiden Ziffern (die erste Zifferngruppe) geben den maximalen Durchmesser der Batterie in Millimetern an, ausgedrückt als ganze Zahl oder gerundet auf eine ganze Zahl.
Die beiden Ziffern (die zweite Zifferngruppe) nach dem Schrägstrich geben die maximale Höhe der Batterie in Millimetern an, ausgedrückt als ganze Zahl oder gerundet auf eine ganze Zahl.
Wenn der Hersteller die Batterie mit Abmessungen und Toleranzen konstruiert, die die Austauschbarkeit mit Primärzellen gewährleisten, kann die Bezeichnung der Primärzelle auch auf der Batterie vermerkt werden.
Beispiel für das Symbol einer versiegelten zylindrischen Nickel-Cadmium-Batterie mit langer Entladedauer, 33 mm Durchmesser und 61,5 mm Höhe:
KRL 33/62
Gleiches gilt für eine Batterie, die im Langzeitlademodus bei erhöhter Temperatur betrieben wird und mit einem primären R20-Element austauschbar ist:
KRLT 33/62, KR20
Hinweis: Die Bezeichnung der Batterietypen L, M, H oder X gibt den empfohlenen grundlegenden Entlademodus an, schränkt aber die Verwendung dieser Batterien in anderen Entlademodi nicht ein.
2.2 Batterieanschlüsse
2.2.1 Terminallose (CF) Batterien
Batterien ohne Anschlussklemmen werden mit den Buchstaben CF gekennzeichnet (siehe 2.2.3, Abbildung 1).
Beispiel für ein Symbol für eine Batterie ohne Anschlussklemmen:
KRH 33/62 CFoderKRMT 33/62 CF
2.2.2 Batterien mit Anschlussklemmen am Deckel und entlang des Gehäuses (NN)
Batterien, die zu einem Satz zusammengefügt werden sollen, um Batterien mit unterschiedlichen Spannungen zu bilden, können in der gleichen Richtung nebeneinander platziert werden.
Bei dieser Konfiguration muss ein Anschluss mit dem Batteriedeckel (Pluspol) und der andere mit dem Batteriegehäuse entlang seiner zylindrischen Wand (Minuspol) verbunden werden, wobei sich beide Anschlüsse in derselben Ebene befinden, sofern vom Verbraucher nichts anderes vorgegeben ist (siehe Abschnitt 2.2.3, Abbildung 2). In diesem Fall wird der Batteriebezeichnung der Zusatz „HH“ (Deckel-Deckel) hinzugefügt.
Ein Beispiel für ein Batteriesymbol mit Anschlussklemmen auf dem Deckel und entlang des Gehäuses:
KRH 33/62 ННoderKRMT 33/62 NN
2.2.3 Batterien mit Anschlussklemmen an der Deckel- und Unterseite des Gehäuses (HB)
Batterien, die für den Zusammenbau eines Bausatzes vorgesehen sind, können nebeneinander angeordnet werden, wobei der Deckel der einen Batterie mit dem Boden des Gehäuses der anderen Batterie verbunden wird.
Bei dieser Anordnung wird ein Anschlusspol mit dem Batteriedeckel (Pluspol) und der andere mit dem Boden des Batteriegehäuses (Minuspol) verbunden. Beide Pole sind parallel und entgegengesetzt ausgerichtet, sofern vom Verbraucher nichts anderes vorgegeben ist (siehe Abbildung 3). In diesem Fall wird der Batteriebezeichnung der Zusatz „HB“ (Deckel-Boden) hinzugefügt.
Ein Beispiel für ein Batteriesymbol mit Anschlussklemmen auf dem Deckel und der Unterseite des Gehäuses:
KRH 33/62 HBoderKRMT 33/62 HB
Abbildung 1 – Batterien ohne Anschlüsse KR . . . CF
Abbildung 2 – Verbindung von Decke zu Decke KR . . . NN
Abbildung 2 – Verbindung von Decke zu Decke KR . . . NN
Abbildung 3 – Anschlussabdeckung – Unterseite des KR-Gehäuses . . . HB
2.3 Bewertung
Eine anschlusslose (CF-)Batterie muss dauerhaft mit folgenden Informationen gekennzeichnet sein (sofern vom Verbraucher nichts anderes angegeben wird):
— Batteriebezeichnung — versiegelte, wiederaufladbare Nickel-Cadmium-Batterie;
— Batteriebezeichnung (gemäß 2.1);
- nominal Kapazität;
— Nennspannung;
— Empfehlungen zum Modus und zur Dauer des Lade- oder Vorladestroms für Batterien des Typs T;
— Polarität;
— Herstellungsjahr und -quartal (kann codiert werden);
—Name oder Bezeichnung des Herstellers oder Lieferanten.
Hinweis: In den meisten Fällen werden Batterien mit LV- oder HB-Anschlüssen als Batterien zusammengebaut und haben keine Kennzeichnung; in diesem Fall muss die Batterie gemäß Abschnitt 2.1 gekennzeichnet werden.
3 Dimensionen
Die Abmessungen der Batterien müssen den in Abbildung 4 und Tabelle 1 angegebenen Werten entsprechen.
Abbildung 4 – Zylindrische Batterie in einem Gehäuse, austauschbar mit Primärzellen
Tabelle 1 zeigt die Abmessungen von Batterien in Gehäusen, die mit Primärzellen austauschbar sind.
Tabelle 1 – Abmessungen von Batterien in Gehäusen, die mit Primärzellen austauschbar sind
| Bezeichnung* | Entsprechendes Primärelement** gemäß GOST R IEC 86-1 | Abmessungen |
| KR03 | R03 | |
| KR6 | R6 | Gemäß GOST R IEC 86-2 |
| KR14 | R14 | |
| KR20 | R20 | |
| _______________* Gemäß GOST R IEC 86-1. | ||
| ** In einigen Ländern sind dies Elemente von Typen AAA(R03), AA(R6), C(R14), D(R20). | ||
Tabelle 2 zeigt die Abmessungen anderer Batterien in Gehäusen, mit Ausnahme derjenigen, die mit Primärzellen austauschbar sind.
Tabelle 2 - Abmessungen der Batterien in Gehäusen (ohne Anschlussklemmen)
| Abmessungen in Millimetern | ||||
| Bezeichnung* | Durchmesser |
Höhe |
||
| Nomin. | Vorheriges aus | Nomin. | Vorheriges aus | |
| KR11/45 | 10,5 | 44,5 | ||
| KR12/30 | 12.0 | 30,0 | ||
| KR15/18 | 14,5 | 17,5 | ||
| KR15/30 | 14,5 | 0-0,7 | 30,0 | 0-1,5 |
| KR15/51 | 14,5 | 50,5 | ||
| KR17/18 | 17.0 | 17,5 | ||
| KR17/29 | 17.0 | 28,5 | ||
| KR17/43 | 17.0 | 43,0 | ||
| KR17/50 | 17.0 | 50,0 | ||
| KR23/27 | 23.0 | 26,5 | ||
| KR23/34 | 23.0 | 34,0 | 0-1,5 | |
| KR23/43 | 23.0 | 0-1,0 | 43,0 | |
| KR26/31 | 25,8 | 31.0 | ||
| KR26/50 | 25,8 | 50,0 | ||
| KR33/44 | 33,0 | 44,0 | 0-2,0 | |
| KR33/62 | 33,0 | 61,5 | ||
| KR33/91 | 33,0 | 91,0 | 0-2,5 | |
| KR44/91 | 43,5 | 0-2,5 | 91,0 | |
| _______________* Auf die Buchstaben KR folgen jeweils die Buchstaben L, M, H oder X und LT, MT oder HT (siehe 2.1). | ||||
4 Elektrische Prüfungen
Die Lade- und Entladeströme bei den Tests gemäß Abschnitt 4.1-4.8 sollten auf Basis der Nennkapazität der Batterie eingestellt werden.
Bei allen Tests außer 4.7 darf es zu keinem Elektrolytaustritt kommen.
4.1 Ladeverfahren
Das Laden vor verschiedenen Entlademodi (sofern in dieser Norm nicht anders angegeben) erfolgt bei einer Umgebungstemperatur von (20±5) °C mit einem konstanten Strom von 0,1Und innerhalb von 16 Stunden.
Vor dem Laden muss die Batterie bei einer Umgebungstemperatur von (20±5) °C mit einem konstanten Strom von 0,2 V entladen werden.Und bis zur Endspannung von 1,0 V.
4.2 Entladungseigenschaften
Die Entladecharakteristik der Batterien sollte in der folgenden Reihenfolge überprüft werden.
4.2.1 Entladecharakteristik bei 20 °C
Der Akku muss gemäß Abschnitt 4.1 geladen werden. Nach dem Laden muss er mindestens 1 Stunde, jedoch nicht länger als 4 Stunden, bei einer Umgebungstemperatur von (20±5)°C gelagert werden. Anschließend muss er bei gleicher Temperatur mit einem Konstantstrom gemäß Tabelle 3 entladen werden. Die Entladedauer darf die in Tabelle 3 angegebene Dauer nicht unterschreiten.
Tabelle 3 - Entladecharakteristik bei 20 °C
| Entlademodus | Minimale Entladezeit für Batterietypen | ||||
| Strom, A | Endspannung, V | L/LT | M/MT | H/HT | X |
| 0,2 |
1.0 | 5 Stunden | 5 Stunden | 5 Stunden | 5 Stunden |
| 1.0 |
42 Minuten | 48 Minuten | 54 Minuten | ||
| 5.0 |
0,8 | — | 6 Minuten | 9 Minuten | |
| 10.0 |
0,7 | — | — | 4 Minuten | |
| _______________* Fünf Lade-Entlade-Zyklen sind zulässig. Der Test kann abgebrochen werden, wenn die Entladedauer vor dem fünften Zyklus erreicht ist. | |||||
| **Vor dem Entladetest mit 5,0 Strömen |
|||||
4.2.2 Entladecharakteristik bei minus 18 °C
Der Akku muss gemäß Abschnitt 4.1 geladen werden. Nach dem Laden muss er mindestens 16 Stunden, jedoch nicht länger als 24 Stunden, bei einer Umgebungstemperatur von -18 ± 2 °C gelagert werden. Anschließend muss er bei gleicher Temperatur mit einem Konstantstrom gemäß Tabelle 4 entladen werden. Die Entladedauer darf die in Tabelle 4 angegebene Dauer nicht unterschreiten.
Tabelle 4 — Entladungscharakteristik bei minus 18 °C
| Entlademodus | Minimale Entladezeit für Batterietypen | ||||||
| Strom, A | Endspannung, V | L/LT | M | MT | N | NT | X |
| 0,2 |
1.0 | 2 Stunden | 3 Stunden | 2 Stunden | 3 Stunden | 2 Stunden | 4 Stunden |
| 1.0 |
0,9 | 15 Minuten | 10 Minuten | 30 Minuten | 20 Minuten | 36 Minuten | |
| 2.0 |
0,8 | — | — | — | 9 Minuten | 6 Minuten | 13 Minuten |
| 3.0 |
— | — | 7 Minuten | ||||
| _______________* Vor dem Entladetest mit Strömen von 2,0 |
|||||||
4.3 Ladungserhaltung
Die Batterie muss anhand des folgenden Tests auf ihre Ladungserhaltung geprüft werden.
Nach dem Laden gemäß Abschnitt 4.1 muss die Batterie 28 Tage lang im Leerlauf gelagert werden. Die durchschnittliche Umgebungstemperatur sollte (20±2) °C betragen; kurzfristige Abweichungen von ±5 °C sind jedoch während der Lagerung zulässig.
Anschließend muss die Batterie unter den in Abschnitt 4.2.1 genannten Bedingungen mit einem Entladestrom von 0,2 entladen werden.A.
Die Entladedauer nach 28 Tagen Lagerung sollte mindestens 3 Stunden 15 Minuten betragen.
4.4 Betriebszeit
4.4.1 Betriebszeit in Zyklen
Vor dem Test muss die Batterie mit einem konstanten Strom von 0,2 V entladen werden.Und bis zur Endspannung von 1,0 V.
Der Test (unabhängig vom Batterietyp) wird bei einer Umgebungstemperatur von (20±5) °C durchgeführt.
Das Laden und Entladen muss mit konstantem Strom in Zyklen gemäß den in Tabelle 5 angegebenen Modi erfolgen. Falls erforderlich, muss während der Prüfung eine Zwangsluftkühlung der Batterie eingesetzt werden, um zu verhindern, dass die Gehäusetemperatur über 35 °C ansteigt.
Hinweis: Die tatsächliche Temperatur des Batteriegehäuses wird durch die Konstruktion der Batterie und nicht durch die Umgebungstemperatur bestimmt.
Tabelle 5 — Betriebszeit in Zyklen
| Zyklusnummer | Lademodus | Speicherdauer im geladenen Zustand | Entlademodus | ||
| Strom, A | Dauer | Strom, A | Dauer | ||
| 1 | 0,1 |
16 Stunden | 0,25 |
||
| 2-48 | 0,25 |
3 Stunden 10 Minuten | — | 0,25 |
2 Stunden 20 Minuten |
| 49 | 0,25 |
3 Stunden 10 Minuten | 0,25 |
Bis zu einer Endspannung von 1,0 V* | |
| 50 | 0,1 |
16 Stunden | 1-4 Stunden | 0,2 |
|
| _______________* Es ist zulässig, die Batterien nach dem Ende der Entladung im 50. Zyklus in einem offenen Stromkreis zu halten, sodass zu Beginn des 51. Zyklus nicht mehr als 14 Tage vergangen sind. | |||||
| Ein ähnliches Verfahren kann auf den 100., 150., 200., 250., 300. und 350. Zyklus angewendet werden. | |||||
Die Zyklen 1–50 sollten so lange fortgesetzt werden, bis die Entladedauer bei einem beliebigen Vielfachen von 50 weniger als 3 Stunden beträgt. Der nächste Zyklus sollte im Modus des 50. Zyklus durchgeführt werden.
Der Test gilt als abgeschlossen, wenn die Entladungsdauer über zwei aufeinanderfolgende Zyklen weniger als 3 Stunden beträgt.
Die Anzahl der Zyklen am Ende der Tests muss mindestens folgende sein:
400 — für Batterien der Typen L, M, H und X;
50 — für Batterien der Typen LT, MT und HT.
Um die Lebensdauerprüfung zu beschleunigen oder wenn dieser Test zur Ermittlung der Durchführbarkeit einer tatsächlichen Anwendung verwendet wird, können die in den Tabellen 5a und 5b angegebenen Modi verwendet werden.
Tabelle 5a – Betriebsdauer in Zyklen für Batterien der Typen H und X
| Lademodus | Speicherdauer im geladenen Zustand | Entlademodus | ||||
| Zyklusnummer | Strom, A | Dauer, h | Strom, A | Dauer | Gesamtdauer, einschließlich anschließender Pause, Minuten | |
| 1 | 0,1 |
16 | 30 Minuten | 1.0 |
||
| 2-48 | 0,3 |
4 | 30 Minuten | 1.0 |
Bis zu einer Endspannung von 1,0 V | 90 |
| 49 | 0,3 |
4 | 24 Stunden | 1.0 |
||
| 50 | 0,1 |
16 | 1-4 Stunden | 0,2 |
-* | |
| Es ist zulässig, die Batterien nach dem Ende der Entladung im 50. Zyklus im offenen Stromkreis zu belassen, um den nächsten 51. Zyklus zu einem geeigneten Zeitpunkt zu beginnen. Ein ähnliches Verfahren kann für den 100., 150., 200., 250., 300. und 350. Zyklus angewendet werden. | ||||||
Die Zyklen 1-50 werden fortgesetzt, bis die Entladedauer bis zu einer Endspannung von 1,0 V bei einem beliebigen Vielfachen von 49 Zyklen weniger als 30 Minuten oder bei einem nachfolgenden 50. Zyklus weniger als 3 Stunden beträgt.
Die Anzahl der Zyklen muss mindestens 400 betragen.
Tabelle 5b – Betriebsdauer in Zyklen für Batterien des Typs X
| Lademodus | Speicherdauer im geladenen Zustand | Entlademodus | ||||
| Zyklusnummer | Strom, A | Dauer, h | Strom, A | Dauer | Gesamtdauer, einschließlich anschließender Pause, Minuten | |
| 1 | 0,1 |
16 | 30 Minuten | 5.0 |
Bis zu einer Endspannung von 0,8 V | |
| 2-48 | 1.0 |
1 | 30 Minuten | 5.0 |
42 | |
| 49 | 1.0 |
1 | 24 Stunden | 5.0 |
||
| 50 | 0,1 |
16 | 1-4 Stunden | 0,2 |
Bis zu einer Endspannung von 1,0 V | -* |
| Es ist zulässig, die Batterien nach dem Ende der Entladung im 50. Zyklus im offenen Stromkreis zu belassen, um den nächsten 51. Zyklus zu einem geeigneten Zeitpunkt zu beginnen. Ein ähnliches Verfahren kann für den 100., 150., 200., 250., 300. und 350. Zyklus angewendet werden. | ||||||
Die Zyklen 1-50 werden fortgesetzt, bis die Entladedauer bis zu einer Endspannung von 0,8 V bei einem beliebigen Vielfachen von 49 Zyklen weniger als 5 Minuten oder bei einem nachfolgenden 50. Zyklus weniger als 3 Stunden beträgt.
Die Anzahl der Zyklen muss mindestens 400 betragen.
4.4.2 Langzeitladebetrieb
4.4.2.1 Betriebsdauer bei Langzeitladung für Batterien der Typen L, M, H und X
Vor dem Test muss die Batterie mit einem konstanten Strom von 0,2 V entladen werden.Und bis zur Endspannung von 1,0 V.
Der Test wird bei einer Umgebungstemperatur von (20±5) °C durchgeführt.
Das Laden und Entladen erfolgt mit Gleichstrom in den in Tabelle 6 angegebenen Modi. Die Entladedauer nach Abschluss von vier aufeinanderfolgenden Zyklen sollte mindestens 3 Stunden betragen.
Falls erforderlich, sollte während der Tests eine Zwangsluftkühlung der Batterie eingesetzt werden, um zu verhindern, dass die Temperatur ihres Gehäuses über 25 °C ansteigt.
Tabelle 6 – Betriebszeit bei Langzeitladung
| Zyklusnummer | Lademodus | Entlademodus* | ||
| Strom, A | Dauer, Tage | Strom, A | Dauer | |
| 1 | 0,05 |
91 | 0,2 |
|
| 2 | 0,05 |
91 | 0,2 |
Bis zu einer Endspannung von 1,0 V |
| 3 | 0,05 |
91 | 0,2 |
|
| 4 | 0,05 |
91 | 0,2 |
|
| _______________* Die Entladung erfolgt unmittelbar nach Abschluss des Ladevorgangs. | ||||
4.4.2.2 Betriebsdauer bei Langzeitladung für Batterien der Typen LT, MT oder NT
Der Test wird in drei Schritten gemäß Tabelle 7 durchgeführt.
Die Tests bestehen aus:
— Überprüfung der Ladeeffizienz;
— Reifezeit — Reifung für 6 Monate bei einer Temperatur von 70 ° C.
Hinweis: Eine Temperatur von 70°C soll eine Langzeitladung über 4 Jahre bei einer Temperatur von 40°C simulieren;
- abschließende Überprüfung der Ladeeffizienz zur Überwachung der Batterien nach der Alterungsphase.
Vor dem Test muss die Batterie mit einem konstanten Strom von 0,2 V entladen werden.Und zwar bis zur Endspannung von 1,0 V und diese Spannung wird bei einer Umgebungstemperatur von (40±2) °C mindestens 16 Stunden und höchstens 24 Stunden lang gehalten.
Die Batterie muss gemäß Tabelle 7 mit konstantem Strom geladen und entladen werden, einschließlich der Haltezeit bei Umgebungstemperaturen von (40±2) °C bzw. (70±2) °C.
Je nach Bedarf des Benutzers wird der Entlademodus A oder B (siehe Tabelle 7) ausgewählt. Die Entladung erfolgt unmittelbar nach Abschluss des Ladevorgangs.
Nach dem ersten Test der Ladeeffizienz bei einer Temperatur von 40 °C muss die Batterie mindestens 16 Stunden und höchstens 24 Stunden bei einer Temperatur von (70±2) °C gehalten werden.
Falls erforderlich, müssen während der 6-monatigen Alterungsphase bei 70°C Maßnahmen ergriffen werden, um zu verhindern, dass die Temperatur des Batteriegehäuses 75°C übersteigt.,Warum sollte man Zwangsluftkühlung einsetzen?
Hinweis: Die tatsächliche Temperatur des Batteriegehäuses wird durch die Konstruktion der Batterie und nicht durch die Umgebungstemperatur bestimmt.
Die Entladedauer für drei Zyklen bei 70°C sollte aufgezeichnet werden.
Während der Prüfung darf kein Elektrolyt austreten.
Nach Ablauf der Alterungszeit müssen die Batterien mindestens 16 Stunden und höchstens 24 Stunden bei einer Umgebungstemperatur von (40±2) gelagert werden.°C. Anschließend sind drei Zyklen des anfänglichen Ladeeffizienztests bei 40 °C gemäß den in Tabelle 7 angegebenen Bedingungen zu wiederholen. Die Entladedauer darf nicht kürzer sein als die in Tabelle 7 angegebene.
Tabelle 7 – Betriebsdauer bei Langzeitladung für Batterien der Typen LT, MT und NT
| Zyklusnummer | Umgebungstemperatur, °C ± 2 °C | Lademodus | Entlademodus | Minimale Entladedauer für den Modus | |||
| A* | IN** | ||||||
| Strom, A | Dauer, Tage | Strom, A | Dauer | A* | IN** | ||
| 1 | 2 | Nicht standardisiert | |||||
| 2 | 40 | 0,05 |
1 | 0,2 |
Bis zu einer Endspannung von 1,0 V | 3 Stunden 45 Minuten | 42 Minuten |
| 3 | 1 | ||||||
| 4 | 60 | ||||||
| 5 | 70 | 0,05 |
60 | 0,2 |
Bis zu einer Endspannung von 1,0 V | Nicht standardisiert | |
| 6 | 60 | ||||||
| 7 | 2 | Nicht standardisiert | |||||












